Wir wollen die Stärkung des Radverkehrs zu einem Kernziel für Unterföhring machen. Deswegen hat unsere Fraktionsvorsitzende Gisela Fischer am 12. Dezember 2020 einen Antrag für den Beitritt unserer Gemeinde zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. (AGFK) gestellt mit dem Ziel, bis 2025 als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ ausgezeichnet zu werden.
Das Fahrrad gehört zu den gesündesten und Umwelt verträglichsten Verkehrsmitteln und hat in der letzten Zeit nochmals rasant an Bedeutung und Beliebtheit gewonnen. Der Radverkehr braucht aber eine zeitgemäße Infrastruktur. Dazu gehören sichere Radwege, sowie gute und sichere Abstellmöglichkeiten. Damit steigt die Verantwortung der öffentlichen Mandatsträger für die Sicherheit der Radfahrenden, allen voran der Schulkinder, zu sorgen.
Derzeit werden viele der Radwegeprojekte in Unterföhring nach Gelegenheit betrachtet und eine gesamtheitliche Entwicklung, bzw. ein „Masterplan“, sind nicht ersichtlich. Es gibt kaum sichere Radwege, der Radverkehr muss sich auf zu vielen Straßen, wie z.B. Bahnhofstraße, Blumenstraße etc. den Straßenraum mit dem Autoverkehr teilen. Mit dem Ausbau des Radwegenetzes würde die Gemeinde Unterföhring an Attraktivität gewinnen, was sowohl den Bürgerinnen und Bürgern Unterföhrings, den Schülerinnen und Schülern der örtlichen Schulen, als auch unseren Gewerbebetrieben und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Gute käme.
Durch die AGFK können wir als Gemeinde wertvolle Unterstützung bei der Verbesserung der Radverkehrssituation erhalten. Die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen. Ausschließlich Mitgliedskommunen der AGFK Bayern können diese Auszeichnung erhalten. Sie signalisiert nicht nur eine fahrradfreundliche Atmosphäre, sondern zeugt zugleich von einer gewissen Lebensqualität vor Ort. Bereits 77 bayrische Kommunen bzw. Landkreise sind hier Mitglied und wir möchten, dass auch die Gemeinde Unterföhring dieser Arbeitsgemeinschaft beitritt. Mitglieder sind zum Beispiel bereits unsere Nachbargemeinden Ismaning und Garching, und der Landkreis München. Die AGFK kann uns Hilfestellung sowie Beratung bei Planungs- und Infrastrukturthemen im Bezug aufs Thema Fahrradfahren geben. Sie ermöglicht einen leichteren Austausch mit den anderen Gemeinden und kurze Wege zum Freistaat Bayern.
Folgende Schritte sind auf dem Weg zur „Fahrradfreundlichen Kommune“ zu durchlaufen (laut Imagebroschüre AGFK):
- Zunächst muss das zuständige Gremium (Gemeinderat) einen Beschluss zur Aufnahme in die AGFK Bayern fassen.
- Eine Kopie des Beschlusses geht mit einem formlosen Schreiben, in dem die Aufnahme beantragt wird, an die Geschäftsstelle der AGFK Bayern.
- Die Geschäftsstelle der AGFK Bayern wird mit der Kommune einen Termin für eine Vorbereisung abstimmen. Im Rahmen der eintägigen Vorbereisung erhält die Kommune von einer unabhängigen Kommission ein Feedback zum Stand der Fahrradfreundlichkeit und entsprechende Handlungsempfehlungen.
- Nach der Vorbereisung erfolgt mit einem Beschluss des AGFK Bayern Vorstandes die Aufnahme in den Verein.
- Innerhalb von vier Jahren nach der Vorbereisung muss die sogenannte Hauptbereisung durchgeführt werden. Im Rahmen der Hauptbereisung wird durch eine Bewertungs- kommission abschließend festgestellt, ob die Kommune den Aufnahmekriterien der AGFK Bayern gerecht wird.
- Nach erfolgreicher Hauptbereisung schlägt der Vorstand des Vereins dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vor, die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ zu verleihen.
- Der Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ wird dann im Rahmen eines Festaktes durch einen politischen Vertreter des Freistaates verliehen und hat sieben Jahre Bestand.
Zudem soll von jedem Mitglied ein Radverkehrsbeauftragter benannt werden. Diese Position dient nicht nur der Nutzbarmachung des Mehrwerts einer AGFK Bayern Mitgliedschaft, sondern auch als zentrale Koordinationsstelle zu lokalen Radverkehrsfragen. Ergänzend hilft die Erarbeitung eines Radverkehrskonzeptes, das als Handlungsrahmen und Orientierungsfaden den Weg zur Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ unterstützt.“
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 01. Januar 2021 für Gemeinden mit 10.001 bis 20.000 Einwohnern 1.500,00 Euro.
Wir hoffen dies gemeinsam und mit der Unterstützung aller Fraktionen erreichen zu können.
Gisela Fischer, Fraktionssprecherin B90/Die Grünen
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