Der Erste Bürgermeister gibt den Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Kunst im öffentlichen Raum, „Streetart“ vom 05.02.2023, eingegangen am 08.02.2023, mit folgendem Inhalt bekannt:
„Der Gemeinderat / Jugend- und Kulturausschuss möge beschließen:
1. Im Gemeindegebiet werden geeignete Wandflächen, Flächen von Transformatorenhäuschen, Telefonverteilerkästen etc. eruiert, um diese von „Streetart Künstlern“ gestalten zu lassen. Die zu gestaltenden Flächen können sich sowohl im Eigentum der Gemeinde befinden als auch in Privathand. Die privaten Flächen können von deren Eigentümer*innen angeboten und mit einbezogen werden.
2. Für die Planung werden „Street Art“ Künstler eingeladen sich zu bewerben, sobald die Flächen ausgewählt wurden.
3. Die Auswahl der Arbeiten wird von einem Gremium aus Mitgliedern des GR (je Fraktion eine Person) und einem Mitglied des Jugendbeirates getroffen.
4. Die vorbereitenden Arbeiten, wie die Suche nach „Street-Art“ Künstlern, geeignete Flächen bzw. Standorte werden vom Kulturamt geleitet.
5. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.
Begründung:
Bei einem Spaziergang durch unsere Gemeinde sind uns viele Flächen aufgefallen, die man künstlerisch gestalten könnte. Als Beispiel seien genannt die Telefon- und Stromverteilerkästen, Mülltonneneinhausungen und generell Wandflächen in privater wie in öffentlicher Hand. Es wäre eine positive Aufgabe, sich dieser Flächen mit Farbe und Phantasie anzunehmen. An vielen Orten, wie z.B. lsmaning, findet man diese „Street-Art“ bereits. Im Anhang finden Sie Beispiele von Wandgestaltungen von „Street-Art“-Künstler*innen und ein Beispiel aus Oberföhring am Stauwehr. Auch in Unterföhring gibt es bereits eine Wandgestaltung, die die alte Schlosserei vom Simmerl zeigt, in der Nähe zur Grundschule, Münchner Straße. Eine positive Folge könnte auch sein, dass sich wilde Graffiti vermeiden ließen.“
Beschluss:
Der Jugend- und Kulturausschuss beschließt:
Johannes Mecke
1. Im Gemeindegebiet werden geeignete Wandflächen, Flächen von Transformatorenhäuschen, Telefonverteilerkästen etc. eruiert, um diese von „Streetart-Künstlern“ gestalten zu lassen. Die zu gestaltenden Flächen können sich sowohl im Eigentum der Gemeinde befinden als auch in Privathand. Die privaten Flächen können von deren Eigentümer*innen angeboten und mit einbezogen werden.
2. Für die Planung werden „Street Art“ Künstler eingeladen sich zu bewerben, sobald die Flächen ausgewählt wurden.
3. Die Auswahl der Arbeiten wird von einem Gremium aus Mitgliedern des GR (je Fraktion eine Person) und einem Mitglied des Jugendbeirates getroffen.
4. Die vorbereitenden Arbeiten, wie die Suche nach „Street-Art“ Künstlern, geeignete Flächen bzw. Standorte werden vom Kulturamt geleitet.
5. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.
Daten vom 17.03.2023
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