So funktioniert die Wahl

Was steht am 15. März 2020 zur Wahl?

Alle sechs Jahre werden in Unterföhring im Landkreis München diese Funktionen oder Gremien mit vier verschiedenen Stimmzetteln neu gewählt:

  • 1 Bürgermeister,
  • 24 Mitglieder des Gemeinderats,
  • 1 Landrätin oder Landrat,
  • 70 Mitglieder des Kreistags.

Wie stimme ich ab?

 

1. Gelber Stimmzettel
– die Wahl des Bürgermeisters

Damit wählst du den Unterföhringer Bürgermeister. 2020 haben die Parteien dafür in Unterföhring nur männliche Kandidaten aufgestellt.
Wenn nach der Wahl ein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er die absolute Mehrheit und ist somit bis 2026 gewählt.
Wenn nicht, findet am 29. März 2020 eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit genügt.

Wie wähle ich?
Für das Amt des Bürgermeister kannst du auf dem gelben Stimmzettel nur eine Stimme vergeben. Der grüne Bürgermeisterkandidat für Unterföhring ist Johannes Mecke.

 

2. Hellgrüner Stimmzettel
– die Wahl des Gemeinderates

Damit wählst du den Unterföhringer Gemeinderat. Die Größe des Gemeinderates ist abhängig von der Einwohnerzahl, in Unterföhring sind es 24 Sitze. Du kannst also 24 Stimmen vergeben.
Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Auch wir Grünen sind auf der Liste 2 mit 24 Kandidierenden vertreten. Alle sind kompetent und verantwortungsbewusst.

Wie wähle ich?

  1. Listenkreuz
    Am einfachsten ist es, wenn du ein Kreuz am Kopf der Liste 2 von Bündnis 90 / Die Grünen setzt. Das bedeutet, dass du allen Kandidierenden der Grünen jeweils eine Stimme gibst. Dann hast du deine 24 Stimmen komplett vergeben. Du kannst aber auch jede andere Liste wählen.
  2. Streichen
    Falls du ein Listenkreuz vergibst und eine oder mehrere Personen auf der Liste nicht wählen möchtest, kannst du deren Namen durchstreichen. Durch das Streichen verlierst du die jeweilige Stimme nicht, sondern kannst sie dafür anderen Personen durch Kumulieren geben.
  3. Kumulieren
    Wenn du eine oder mehrere Kandidierende ganz besonders unterstützen willst, kannst du jemandem auch zwei oder maximal drei Stimmen geben. Du kennzeichnest den Namen also durch eine „2“ oder „3“. Das nennt man Kumulieren.
    Wichtig ist, dass du insgesamt nicht mehr als deine verfügbaren Stimmen vergibst! Zähle also gut nach! Denn wenn du die Anzahl von 24 vergebenen Stimmen überschreitest, wird dein gesamter Stimmzettel ungültig!
  4. Panaschieren
    Wenn du ein Listenkreuz machst, kannst du dennoch auch einzelne Personen von anderen Listen wählen. Diese Stimmen werden dann von der angekreuzten Liste von unten her abgezogen. Das nennt man Panaschieren. Auch wenn Du einer Person mehr als eine Stimme (also bis zu drei Stimmen) gibst, dann wird bei der Auszählung die entsprechende Anzahl an Mehrstimmen auf dieser Liste von unten her abgezogen.

 

3. Hellblauer Stimmzettel
– die Wahl der Landrätin oder des Landrats

Damit wählst du die Landrätin oder den Landrat. Wenn nach der Wahl eine Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat sie oder er die absolute Mehrheit und ist somit gewählt.
Wenn nicht, findet am 29. März 2020 eine Stichwahl statt, bei der eine einfache Mehrheit genügt.

Wie wähle ich?
Du kannst nur eine Stimme vergeben. Der Landratskandidat der Grünen ist Christoph Nadler.

 

4. Weißer Stimmzettel
– die Wahl des Kreistags

Damit wählst du die Kreisrätinnen und -räte. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf – natürlich auch die Landkreis-Grünen.
Der Kreistag des Landkreises München, zu dem Unterföhring gehört, besteht aus 70 Mitgliedern.
Auch Unterföhring ist mit Johannes Mecke auf Platz 34 als Kandidat vertreten!

Wie wähle ich?
Du kannst 70 Stimmen vergeben. Den Kreistag wählst du nach demselben Schema wie den Gemeinderat (siehe oben). Gib also Johannes Mecke auf Platz 34 der grünen Liste drei (3) Stimmen und streiche dafür die Listenplätze 69 und 70. So unterstützt Du deine Heimatgemeinde Unterföhring im Kreistag am besten!


Darf ich überhaupt wählen?

Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen.

Bei der Kommunalwahl dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger*innen wählen, sondern auch alle EU-Bürger*innen, die hier leben. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in einer bayerischen Gemeinde oder Stadt gemeldet ist. Wer sich also jetzt noch anmeldet, kann leider nicht mehr mitstimmen.


Was wähle ich?

Jetzt weißt du wie du wählst. Und was wählst du?

Wenn du ernsthaft und zukunftsorientiert etwas für Unterföhring tun willst! Wenn Du lokal und global Klima und die Umwelt schützen willst! Wenn du die Artenvielfalt bewahren willst! Wenn du in Unterföhring ein lebendiges Miteinander fördern willst! Wenn du deine Heimat potent mit neuen Ideen gestalten willst!

Dann: Schau dir dazu unser Unterföhringer Wahlprogramm an! Schau Dir die grünen Kandidat*innen genau an, sprich mit ihnen und entscheide dich.
Gib‘ Kandidierenden, die Dir besonders wichtig sind, 3 Stimmen und achte darauf, die Gesamtzahl deiner 24 Stimmen für den Gemeinderat oder deiner 70 Stimmen für den Kreisrat nicht zu überschreiten.

Wähle am 15. März GRÜN  –  PERSPEKTIVEN FÜR UNTERFÖHRING – ZUKUNFT GESTALTEN

 

Infovideo zur Kommunalwahl (youtube)

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