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Antrag_Rathaus_Sanierung_Mieten
Konkret soll der Antrag die bereits beschlossene Prüfung zur Rathaussanierung ergänzen. Bei der bisherigen Grobkostenschätzung (Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2024) wird nur die Sanierung des bestehenden Rathaus zuzüglich eines Erweiterungsbaukörpers in den Blick genommen.
Unserer Ansicht nach ist es für die aus allen Näten platzende Verwaltung jedoch geboten, auch die Anmietung externer Büroflächen und anderer Alternativen in den Blick zu nehmen (siehe Antrag im Anhang).
Bereits jetzt sind Verwaltungseinheiten ausgelagert: das Technische Tiefbauamt befindet sich „über dem Kistenpfennig“, das Kulturamt im Bürgerhaus. Natürlich sollte keine hochkritische Infrastruktur so den Abhängigkeiten unterliegen, die sich in Folge der Anmietung externer Räume ergeben. Darum soll erst die Prüfung gemeindeeigener Räumlichkeiten bzw auch die Prüfung der Möglichkeit der Aufstellung moderner Containereinrichtungen erfolgen.
Vielleicht hat der ein oder andere noch die Diskussion im Kopf, warum sich der Gemeinderat Anfang letzten Jahres von dem Bau des neuen Rathauses in der Ortsmitte (erstmal) verabschiedet hat. In der aktuellen finanziellen Situation mit anhaltend zurückgehenden Gewerbesteuern konnte die Mehrheit des Gemeinderats einen Bau, der potentiell die 100-Millionen-Euro-Grenze geschrammt hätte, nicht verantworten.
Vor diesem Hintergrund ist es meiner Ansicht nach geboten, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen Erweiterungsbau und/oder der Nutzung bereits bestehender Räumlichkeiten durchzuführen.
Hinzu kommt, dass durch einen neuen Baukörper Flächenversiegelung entstünde und somit auch im Sinne der Nachhaltigkeit anderen Varianten der Vorzug zu geben ist („Warum muss man immer alles neu bauen…?“).
Der Antrag wird nun innerhalb von drei Monaten in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden.
Saran Diané (Gemeinderätin)