Antrag angenommen – Kein zweijähriger Leerstand der sanierten Grundschule!

Antrag an den Gemeinderat:

Die Grundschule an der Bahnhofstraße wird nach der Fertigstellung der Sanierungsarbeiten umgehend wieder als Grundschule genutzt.

Begründung

Die Rektorin der Grundschule, Frau Denzinger, teilte uns vor einiger Zeit mit, dass bei einem Umzug in das renovierte Gebäude an der Bahnhofstraße der Schulbetrieb durch den Baulärm am Hortgebäude gestört wäre und sie deshalb am Schulcampus verbleiben möchte.
Dieser Logik folgend könnte nirgendwo mehr neben einer Baustelle jemand arbeiten, wohnen oder unterrichten. Dieses Argument kann keinen unnötigen Leerstand rechtfertigen. Umso weniger, da während des damaligen Baus des „Gelben Kastens“ der Schulbetrieb im „Blauen Kasten“ unvermindert weiter lief.
Außerdem sind lärmintensive Arbeiten wie der Abbruch des Horts bis zur Fertigstellung des Schulgebäudes weit fortgeschritten und/oder längst abgeschlossen. Das Gebäude muss auch nach der Fertigstellung unterhalten werden. Diese Unterhaltskosten, die die Gemeinde und somit der Steuerzahler für ca. 2 Jahre unnötig zu tragen haben wird, kann durch die sofortige Aufnahme des Betriebs der Grundschule
vermieden werden.

 

Gez.:

Gisela Fischer, Fraktionssprecherin

Saran Diané, stellv. Fraktionssprecherin

 

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